Markt Presseck: Sanierung Kindertagesstätte Schulhaus Wartenfels
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Marktgemeinde Presseck plant die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte im Gemeindeteil Wartenfels. Aktuell befindet sich eine Kindergarten-Gruppe im Kellergeschoss des ehemaligen Schulhauses Wartenfels. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Baumaßnahme die Kindertagesstätte um eine Krippengruppe zu erweitern, funktional und gestalterisch neu zu strukturieren und an heutige Anforderungen anzupassen. Die teilenergetische Sanierung des Gebäudes, beschränkt auf die für die Kita relevanten Bereiche (Kellergeschoss einschl. angrenzende Bereiche im Erdgeschoss). Hierzu wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude nach HOAI erbracht. Die LPH 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) sind abgeschlossen. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Gesamtkosten werden auf ca. 2,0 Mio. € brutto geschätzt. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAG / FAZR gefördert. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen:- Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen als Bieter sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt, ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmen für die Freianlagenplanung, eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) || Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.) - stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, - vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag -Gebäude und Innenräume- || Objektplanung Freianlagen (Planungsleistungen bei Freianlagen nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.) - stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag -Freianlagen- || Besondere Leistungen: - Beraten des AG, sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4, nach FAG / FAZR). Antrag ist bereits gestellt. Weitere Leistungen: - Planung und Überwachung der notwendigen Rückbau‑ und Abbrucharbeiten; - Planung und Überwachung der Küchenbereiche; - Planung und Beratung bei der Auswahl dieser Ausstattung; - Einarbeitung und Übernahme der vorliegenden Vorplanung nach § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) || Es wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude nach HOAI erbracht: Die LPH 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung mit Kostenschätzung) sind vollständig abgeschlossen. Freianlagen- und Fachplaner waren bislang nicht eingebunden. Die Vorplanung mit Kostenschätzung (Architektur) ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien