Herstellung von Drucksachen – Los 2: Gefalzte Produkte, Poster und Briefbögen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können
CPV-Codes
Lose (1)
Das Bundesamt für Strahlenschutz ist nach § 6 Strahlenschutzgesetz verpflichtet, die Bevölkerung über Strahlenschutz zu informieren und aufzuklären. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags ist die Produktion von Drucksachen, insbesondere Unterrichtsmaterialien, zwingend erforderlich, da bestimmte Zielgruppen nicht ausschließlich über digitale Formate erreicht werden können.
Zuschlagskriterien