Rahmenvertrag Architekten & Ingenieure - Leistungsbild Tragwerksplanung + Erdbebensicherheit
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
An den Bundesliegenschaften im Ausland sollen im Rahmen der Projektvorbereitung zur Ermittlung des Bedarfs und der Bedarfsdeckung Beratungsleistungen von freiberuflich Tätigen in Anspruch genommen werden. Zur Formulierung von Anforderungen des Nutzers, des Betreibers oder des Bauherrn an Gebäude und technische Anlagen in Form von Leitlinien oder Musterplanungen sollen ebenfalls Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Für die Durchführung von einfachen Baumaßnahmen nach Abschnitt D RBBau an diesen Liegenschaften in Zuständigkeit des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) sind Planungsleistungen von freiberuflich Tätigen im LeistungsbereichTragwerksplanung und Erdbebensicherheit notwendig. Hierzu soll ein Rahmenvertrag mit bis zu 5 Vertragspartnern mit einer Laufzeit von 7 Jahren ausgeschrieben werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Das Leistungsbild "Tragwerksplanung/Erdbebensicherheit" umfasst im Einzelnen die unten genannten Aufgaben: 1. Grundleistungen der Tragwerksplanung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen im Sinne § 51 der HOAI in den Leistungsphasen 8-9 2. Beratungsleistungen über Fragen der Sicherheit von Bundesliegenschaften im Ausland gegen seismische Einwirkungen. Diese können umfassen: Klärung von Grundsatzfragen hinsichtlich Erdbebensicherheit von Gebäuden und technischen Anlagen Berechnung von Antwortspektren zur Bewertung der Erdbebensicherheit von Gebäuden, mittels geeigneter Modellierungsverfahren, einschließlich des Gefährdungsmodells ESHM 2020. Einbeziehung technischer Anlagen in Gebäuden unter dem Aspekt der Erdbebensicherheit Gutachterliche Stellungnahmen bei Zwischen- und Neuanmietungen Beratung zu vorliegenden lokalen und deutschen Gutachten hinsichtlich Erdbebensicherheit Inaugenscheinnahme von Gebäuden und technischen Anlagen, wenn vorliegende Unterlagen eine belastbare Bewertung nicht zulassen
Zuschlagskriterien