OffenAusschreibungBauauftragTED 106/2026

Gleis-, Straßen- und Tiefbauarbeiten auf der Haus-Berge-Straße Ost, Projekt Citybahn, VE 3.9

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

02.06.2026

Einreichungsfrist

06.07.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Essen (45130) — DEA13

Beschreibung

Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes Straßenbahnnetz, das über rd. 19 km in Tunnellage und über gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus / Berliner Platz stößt bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund hoher Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse soll durch den Bau der Citybahn als Bypass eine Entlastung des Tunnelsystems herbeigeführt werden. Die Maßnahme „Citybahn“ besteht aus den drei Planungsabschnitten, die als Bahnhofstangente (BHT), Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt und Essen 51 bezeichnet werden. Der Planungsabschnitt Essen 51 beinhaltet diese Vergabeeinheit VE 3.9. Die Vergabeeinheit VE 3.9 erstreckt sich von der Einmündung Dinslakener Straße bis Bocholder Straße auf einer Neubaulänge von etwa 650 m. Im Zusammenhang mit dem Gleisneubau erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie der barrierefreie Neubau der Haltestelle Bergmühle und Umbau der Haltestelle Bocholder Straße. Im Rahmen der Vergabeeinheit VE 3.9 wird die östliche Fahrbahn mit Entwässerung, Nebenanlagen, grundhaft erneuert und zudem ein besonderer Bahnkörper in der Regel als Rasengleis und straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage hergestellt. Die westliche Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wurde vorab grundhaft erneuert. Zusätzlich werden im südlichen Anschlussbereich von der Dinslaker Straße bis zur Buschhauer Straße auf einer Länge von ca. 210 m die westliche Fahrbahn, sowie die Gleise saniert. Die Gleisanlagen erhalten drei verschiedene Aufbauten: • Gleis auf Betonmontageklötzen Typ B • System Travetto offen als Rasengleis und einmal geschlossen für eine Fußgängerquerung • Masse-Feder-System. Das flächige Masse-Feder-System wird zum Schutz der an der Gleistrasse befindlichen Wohngebäude unterhalb der Weichen und Kreuzung eingebaut. Es besteht aus einer Tragplatte, einer Elastomermatte und einer Masseplatte. Unter dem offenen Rasengleis wird ein Teilsickerrohr DN 200 in einer Kiespackung 8/16, eingepackt in einem Vlies, zur Entwässerung mitgeführt. Zudem werden Kabelschutzrohre unterschiedlicher Größen als Streckenverrohrung, Haltestellenverrohrung und für die Signaltechnik eingebaut. Straßenbau: Die Fahrbahnen erhalten in der Regel eine Deckschicht aus Splittmastixasphalt SMA 8S, die Nebenanlagen und Haltestellen werden barrierefrei hergestellt, bzw. umgebaut. Die Befestigungen werden im Bereich der Gehwege mit Gehwegplatten und taktilen Elementen, die Haltestellen mit Pflaster und taktilen Elementen nach dem Standard der Stadt Essen/ Ruhrbahn ausgebaut. Die neuen Radfahrstreifen werden über die Fahrbahn geführt und in großen Teilen rot eingefärbt. Einfassungen: Die Einfassungen werden je nach Lage und Funktion unterschiedlich ausgeführt. Die Grenzeinfassungen werden mit einem Tiefbord T8/20 cm auf 10 cm Unterbeton und 10 cm Rückenstütze C20/25, sowie einem in der Höhe variierenden L-Stein als Stützwand hergestellt. Die Gehwegeinfassungen werden mit einem Hochbord 15/30 cm auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 und einem Auftritt von 12,0 cm errichtet. Die Einfassungen der Gleisanlagen erfolgt in der Regel beim Rasengleis System Travetto mit einem Gleisbord als L-Profil h=65 cm auf 20 cm Unterbeton. Neben allen Fahrbahneinfassungen wird grundsätzlich eine Gussasphaltrinne h=3 cm, b= 30 cm eingebaut. Im Bereich der Bushaltestellen vor dem Busbordstein ist die Rinne 16 cm breit. Die Straßenbahnhaltestellen erhalten als Bahnsteigkante einen Kasseler Sonderbord SBK 20, die Bushaltestellen werden mit einem Buskapstein Typ Essen 03 auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 ausgestattet. Entwässerung: Die Straßenentwässerung in Form von Straßenabläufen als auch die Gleisentwässerung werden an den bestehenden Mischwasserkanal der Stadtwerke Essen bzw. an den Kanalneubau der Stadtwerke Essen angeschlossen. Die Gleisentwässerung besteht aus einem Teilsickerrohr DN 200 PVC-U wandverstärkt mit Revisionsschächten DN 400 PP. Es kommen Straßenabläufe 30/50 cm aus Beton mit Beton-Gussabdeckung zur Ausführung. In Überwegen werden Elcord-Aufsatz mit Scharnier, in Pultform, Klasse C 250, gem. EN 124/DIN 1229, 300x500 mm, Schlitzweite 16 mm, eingebaut. Trinkwasserleitung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Trinkwasserleitung DN 1000 der Stadtwerke Essen (SWE) erneuert und in die Zollstraße umgelegt. Bepflanzung: In einer separaten Vergabeeinheit werden im Nachgang die zu pflanzenden Bäume ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit VE 3.9 werden lediglich die Baumgruben mit Substrat und Belüftung ausgeschrieben und vorbereitet. LWL-Kabel: Die LWL-Kabel der Ruhrbahn GmbH sind zurzeit provisorisch an den Fahrleitungsmasten auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße aufgehangen. Nach Fertigstellung der Leerrohrtrassen der Ruhrbahn werden die LWL-Kabel in die Leerrohre umgelegt. Anschließend können die Fahrleitungsmaste auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße zurückgebaut werden.

CPV-Codes

45233120452341164522125031527260349961003492847044162500772111003526200034922100

Lose (1)

LOT-0001Diese Ausschreibung erfolgt in Form einer Auftraggeber-Gemeinschaft, bestehend aus der Ruhrbahn GmbH, der Stadt Essen und den Stadtwerke Essen AG.

Die gesamte Ausschreibung der Vergabeeinheit VE 3.9 gliedert sich in die übergeordneten Teile Straßenbahnbetriebsanlagen und Straßenverkehrsanlagen. Die Straßenbahnbetriebsanlagen (Kostenträger Ruhrbahn) bestehen aus den Teilen 01, 08 und 09, die Straßenverkehrsanlagen (Kostenträger Stadt Essen – ASV) aus den Teilen Teil 02 bis Teil 06 und 10. Die Stadtwerke Essen (SWE) Maßnahme ist unter Titel 07 zu finden. Die Baubeschreibungen für das Masse-Feder-System und die Umlegung der Hauptwasserleitung der Stadtwerke Essen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung dieser Gesamtmaßnahme und gelten ergänzend und gleichrangig, sofern in dieser Gesamtbaubeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Straßenbahnbetriebsanlagen (Kostenübernahme durch die Ruhrbahn GmbH): Teil 01 Straßenbahnbetriebsanlagen Haus-Berge-Straße (AG= Ruhrbahn) Titel 01.01 Allgemeine Leistungen, Titel 01.02 Arbeiten zum Nachweis, Titel 01.03 Rückbauarbeiten/Abbruch/Erdbau, Titel 01.04 Entwässerungsarbeiten, Titel 01.05 Kabeltiefbau, AZK, Schränke, Titel 01.06 Mastgründung und -stellung für Fahrleitungen, Titel 01.07 Gleisbauarbeiten, Titel 01.08 Straßenbauarbeiten, Titel 01.09 Bahnsteige / Zugänge, Titel 01.10 Landschaftsbau, Titel 01.11 Pflegearbeiten Rasengleis (1. und 2. Jahr), Titel 01.12 Verlegung LWL-Kabel. Straßenverkehrsanlagen (Kostenübernahme durch das ASV, außer Teil 07 bis Teil 09): Teil 02 Straßenbau Haus-Berge-Straße (AG= Stadt Essen, ASV) Titel 02.02 Erdarbeiten, Titel 02.03 Entwässerungsarbeiten, Titel 02.04 Tragschichten nach ZTV T-StB und ZTV SOB-StB, Titel 02.05 Asphaltarbeiten nach ZTV - Asphalt-StB, Titel 02.06 Randbefestigungen, Titel 02.07 Pflasterdecken und Plattenbeläge nach ZTV Pflaster-StB, Titel 02.08 Baustelleneinrichtung, Titel 02.09 bleibt leer, Titel 02.10 Besondere Positionen. Teil 03 Beleuchtung ASV, Teil 04 Lichtsignalanlagen ASV, Teil 05 Markierungsarbeiten ASV, Teil 06 Beschilderung ASV, Teil 07 Trinkwasserleitung Stadtwerke, Teil 08 Baumfällungen, Teil 09 Gleiserneuerung Anschlussbereich, Teil 10 Fahrbahnsanierung Anschlussbereich, Die Beauftragung dieser VE 3.9 erfolgt getrennt durch die Ruhrbahn und der Stadt Essen, wobei die Ruhrbahn den Teil Straßenbahnbetriebsanlagen und die Baumfällungen sowie die Gleiserneuerung im Anschlussbereich beauftragt und die Stadt Essen die Straßenverkehrsanlagen. Der Teil 07 Trinkwasserleitung wird durch die Stadtwerke Essen AG beauftragt. Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB). Eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange hat ergeben, dass durch eine Losaufteilung des Auftrags dem Auftraggeber unverhältnismäßige Kostennachteile und Verzögerungen des Projektes entstehen werden.

452331204523411645221250315272603499610034928470441625007721110035262000349221002026-09-012027-12-31

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