OffenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 106/2026

Vermögensverwaltungsmandat: Anleihenmandat mit kurzer Duration

Veröffentlichung (ABl.)

03.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Magdeburg (39108) — DEE03

Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 4,0 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Elbe-Fonds besteht aus einem Segment, welches von einem spezialisierten Vermögensverwalter bewirtschaftet wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 13 verschiedene Vermögen des Landes in den Elbe-Fonds investiert. Der größte Anleger ist das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die Vergabe erfolgt nicht losweise. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinie.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

CPV-Codes

6600000066100000

Lose (1)

LOT-0000Vermögensverwaltungsmandat Anleihenmandat mit kurzer Duration

Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

66000000661000002027-01-012031-12-31

Zuschlagskriterien

a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 5 Organisation und Human Resources = 5 Investitionsansatz = 15 Performance = 10 Risk Management und Compliance = 10 Trade Execution = 10 Operationelle Aspekte = 10 Gebühren und Gebührentransparenz = 35 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. g) Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. h) Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. i) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. j) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. k) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.

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