Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Gemeinde Südheide beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen gemäß §§ 37 ff. HOAI 2021 für die energetische Sanierung und Erweiterung des Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehauses Weesen, Weesener Straße 16, 29320 Südheide.
CPV-Codes
Lose (1)
Das 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der Freianlagen umfasst die Maßnahme die Sanierung und Neuerstellung der gesamten Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten. Die vorhandenen Pflasterflächen im Außengelände werden aufgenommen und durch versickerungsfähiges Ökopflaster ersetzt; die Versiegelungen sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Eine auf der Westseite vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut. In den Abstandsflächen zwischen Gebäude und Grundstücksgrenzen sollen Blumenwiesen und Sickermulden angelegt werden. Das Außengelände wird mit einheimischen und klimaresistenten Gehölzen bepflanzt, und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden an geeigneter Stelle Bänke aufgestellt. Die zu bearbeitenden Freiflächen erstrecken sich über die Flurstücke 54/2 (ca. 1.400 m² Freifläche) und 54/1 (ca. 500 m² Freifläche). Auf dem Flurstück 54/1 befindet sich ein zu erhaltender historischer Baumbestand (Eichenhain). Die erforderlichen Parkplätze teilen sich auf in 15 Alarmparkplätze für die Freiwillige Feuerwehr sowie 12 Besucherparkplätze zuzüglich eines Behindertenparkplatzes für das Dorfgemeinschaftshaus. Auf den Grundstücken können lediglich 4 plus 1 Stellplätze angeordnet werden; die noch benötigten 8 Parkplätze werden anderweitig untergebracht. Die Erschließung erfolgt von der Weesener Straße (K18) aus Richtung Süden; es ist davon auszugehen, dass eine zweite Zufahrt erforderlich ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Optional können besondere Leistungen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9, die technische Ausrüstung sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.