VergebenVergabebekanntmachungDienstleistungsauftragTED 105/2026

Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr zur Stulz-von-Ortenbergschule

Veröffentlichung (ABl.)

26.05.2026

Vergabedatum

26.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Baden-Baden (76530) — DE121

Beschreibung

Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt: Los 1: Großraum Baden-Baden Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier, Marxzell

CPV-Codes

6010000060130000

Lose (4)

LOT-0001Los 1: Großraum Baden-Baden - Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr

Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 1 betrifft den Großraum Baden-Baden. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.

601300002026-09-142030-07-25

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
LOT-0002Los 2: Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern

Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 2 betrifft den Großraum Rheinmünster, Hügelsheim, Sinzheim, Bühl, Achern. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.

601300002026-09-142030-07-25

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
LOT-0003Los 3: Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt.

Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 3 betrifft den Großraum Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim, Rastatt. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.

601300002026-09-142030-07-25

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.
LOT-0004Los 4: Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell.

Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, die Dienstleistungen für die Beförderung von Kindern und Jugendlichen im freigestellten Schülerverkehr entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie dem Beförderungsvertrag (Anlage 2) in einem europaweiten Vergabeverfahren zu vergeben. Die Gesamt-Leistung ist in 4 Lose unterteilt. Los 4 betrifft den Großraum Gernsbach, Gaggenau, Bischweier und Marxzell. Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort, (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum Zielort (Schule); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.

601300002026-09-142030-07-25

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird losweise gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Wertungspreis) erteilt. Der Wertungspreis berechnet sich für alle Lose aus dem bieterseitig angebotenen Wochenvollkostenpreis zzgl. der nachfolgend dargestellten Wertungsaufschläge (WAU): Wertungspreis = Wochenvollkostenpreis + Wertungsaufschläge. Klarstellung: Der Wertungspreis ist ein fiktiver Preis und wird von der ausschreibenden Stelle allein zum Zwecke der Angebotswertung ermittelt. Er ist nicht identisch mit dem Vergütungsanspruch des Bieters für den Fall, dass er den Zuschlag erhält. Alle Wertungsaufschläge werden mit dem in den Preisblättern anzugebenden Umsatzsteuersatz gewichtet berücksichtigt. Der Wochenvollkostenpreis (netto und brutto, d.h. zzgl. bieterseitig angegebene, Umsatzsteuersatz) wird automatisch in den Preisblättern je Los berechnet. Dieser Wert wird zusammen mit den Wertungsaufschlägen bei der Angebotswertung berücksichtigt.