Rahmenvereinbarung Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Bergung und den Transport von Leichen und Leichenteilen
CPV-Codes
Lose (7)
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Zuschlagskriterien
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Zuschlagskriterien
Die Dienstleistung beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen, soweit die Leichen und Leichenteile zugänglich sind. Die Leichen und Leichenteile sind nach Weisung des Auftraggebers vom Ausgangsort des Transports (in der Regel Fundort der Leiche) grundsätzlich zum Institut für Rechtsmedizin in Köln oder - soweit die Staatsanwaltschaft Bonn zuständig ist - in Bonn zu bringen.
Zuschlagskriterien