Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin verfolgt mit seiner Öffentlichkeitsarbeit das Ziel, das gesamte Themenspektrum des Ministeriums einer breiten Öffentlichkeit sowie der Presse aktuell und zielgruppengerecht zu präsentieren und entsprechende Informationen zugänglich zu machen. Um die Attraktivität des Internetauftritts und der Social-Media-Kanäle des Hauses weiter zu steigern und die Vielfalt von Kommunikationskanälen zeitgemäß zu nutzen, sollen Videobeiträge und Livestreams eingesetzt werden. Die Videobeiträge und Livestreams sollen vorrangig auf den Social-Media-Kanälen sowie den Internetseiten des BMUKN veröffentlicht werden, um aktuelle politische Themen niedrigschwellig und anschaulich zu vermitteln und der interessierten Öffentlichkeit die digitale Live-Teilnahme an Veranstaltungen zu ermöglichen oder mit der Hausleitung über digitale Live-Formate direkt ins Gespräch zu kommen. Einzelne Aufnahmen werden auch an Kooperationspartner*innen der Auftraggeberin (AG’in) oder Interessierte zur freien Verwendung, Weiterverarbeitung, Veröffentlichung sowie für öffentliche und nichtöffentliche Vorführungen weitergegeben.
CPV-Codes
Lose (1)
Das BMUKN beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung von Videobeiträgen und Livestreams zu aktuellen politischen Entwicklungen und ressortrelevanten Themen zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils nach Bedarf durch die AG‘in einzeln beauftragt. Im Jahresdurchschnitt ist mit etwa 1 Reportage und 2 Erklärvideos, etwa 30 Statements und etwa 4 Livestreams (über Website und Social-Media-Kanäle) zu rechnen. Die Anlässe reichen dabei von z. B. Pressekonferenzen, Presse-Statements über Grußworte, Kurzbotschaften, Stellungnahmen bis hin zu Tagesveranstaltungen und Mehrtagesveranstaltungen. Zudem ist die Erstellung von tagesaktuellen Clips aus bestehendem oder angekauftem Bild- und Videomaterial in Form von Collagen, Slideshows und GIFs für Social Media gefordert, der Durchschnitt liegt hier bei ungefähr 2 Clips pro Woche. Auch der rechtskonforme Einsatz von KI-basiertem Ton- und Bewegtbildmaterial ist – unter Maßgabe der nötigen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten – einsetzbar in der Produktion. Die zu erbringende Leistung unterteilt sich in mehrere Leistungspakete: 1. Intro und Outro 2. Erstellung Social-Media-Video 3. Ergänzende Leistungen Social Media-Video nach Bedarf 4. Videobeitrag Statement 5. Videobeitrag Interview 6. Videobeitrag Mitschnitt 7. Videobeitrag Reportage 8. Erklärfilm/Animationsfilm 9. Livestream mobil 10. Audio-Video-Medienpaket sowie sonstiger optionaler Leistungen.
Zuschlagskriterien