Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045
Auftraggeber
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Beschreibung
Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045
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Lose (4)
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zuschlagskriterien
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Dresden hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zuschlagskriterien
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Leipzig hat der Konzessionsnehmer zwei Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zuschlagskriterien
Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Zwickau hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.
Zuschlagskriterien