OffenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 103/2026

62-2026-299-EA Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

29.05.2026

Einreichungsfrist

29.06.2026

Geschätzter Auftragswert

382.000 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Regensburg (93047) — DE232

Beschreibung

Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.

CPV-Codes

90741000

Lose (1)

LOT-000062-2026-299-EA Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen
382.000 €

Die Stadt Regensburg vergibt die Rahmenvereinbarung über die Beseitigung von Verunreinigungen auf Verkehrsflächen für das Stadtgebiet Regensburg nach dem Merkblatt DWAM 715. Diese gliedert sich in 4 Beauftragungsabschnitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.09.2026 und endet zum 31.08.2027 (Beauftragungsabschnitt 1). Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer bis spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens 30.04. des laufenden Jahres mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung kann maximal dreimal verlängert werden und endet spätestens zum 31.08.2030. Folgende Verunreinigungen auf Verkehrsflächen sind im Bedarfsfall mittels Nassreinigungsverfahren zu beseitigen, einschl. Entsorgung: Öle, Treibstoffe, Farben, Kühlmittel.

907410002026-09-012027-08-31

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