OffenAusschreibungLieferauftragTED 103/2026

Videoüberwachung Jahnstadion Regensburg

Veröffentlichung (ABl.)

28.05.2026

Einreichungsfrist

29.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Regensburg (93055) — DE232

Beschreibung

Erneuerung der Videoüberwachung im Jahnstadion Regensburg. Liefer- und Dienstleistung

CPV-Codes

323235004531100032323300323330009222200051300000

Lose (1)

LOT-0001Videoüberwachung Jahnstadion Regensburg

Die Stadt Regensburg, diese vertreten durch den Regiebetrieb "Arena Regensburg" (nachfolgend AG genannt), hat zum Juli 2015 das Jahnstadion Regensburg (nachfolgend Arena genannt) eröffnet. Für den operativen Betrieb der Arena bedient sich der AG der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH (nachfolgend Betreiber genannt). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erneuerung der Videoüberwachungsanlage im Jahnstadion Regensburg einschließlich der Demontage der Bestandsanlage, Lieferung, Installation, Integration, Inbetriebnahme sowie jährliche Wartung der neuen Anlage. Die bestehende Videoüberwachungsanlage umfasst derzeit 64 Kameras, vier Arbeitsplätze sowie die zugehörige Server- und Systeminfrastruktur. Diese Anlage entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und wird vom Hersteller nicht mehr unterstützt, sodass ein wirtschaftlicher und sicherer Betrieb nicht langfristig gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund ist die vollständige Erneuerung der Videoüberwachungslösung notwendig. Die Ausführung der Leistungen hat grundsätzlich innerhalb der spielfreien Zeit (Länderspielpause) im Zeitraum vom 21.09.2026 bis 09.10.2026 zu erfolgen.

3232350045311000323233003233300092222000513000002026-09-012026-10-09

Zuschlagskriterien

Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 85 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt: Punktzahl Bieter XY = (Niedrigstpreis x 85 )/(Preis Bieter XY) Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg. Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.

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