Sanierung des Anwesens des „Remeis-Hügel“ (Roter Berg) mit Villa Remeis Objektplanung Freianlagen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Stadt Bamberg beabsichtigt die Generalsanierung der Villa Remeis und dem Faulwetterschem Garten-haus sowie die Instandsetzung der Außenbereiche und der umgebenden Parkanlage auf dem Roten Berg nach historischem Vorbild. Die vorläufigen Baukosten KG 500 belaufen sich nach einer ersten Grobkostenannahme auf ca. 1,383 Mio. € brutto für die Freianlagen / Historische Parkanlage. Die vorläufigen Baukosten KG 500 für den Gebäudeumgriff belaufen sich auf ca. 18 TSD € für den Erweite-rungsbau und ca. 36 TSD € für das Bestandsgebäude. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Bundesmittel Kultur und Medien; Bayerische Landesstif-tung; Oberfrankenstiftung; Städtebauförderung) Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
CPV-Codes
Lose (1)
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen (HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 9 - vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Besondere Leistungen - LPH 2: Ergänzende Bestandsaufnahme und Vermessung - LPH 2: Beurteilung und Bewertung von ggf. zu schützenden Bauteilen oder Gehölzen - LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln - LPH 4: Erstellung von Rodungs- und Baumfällanträgen Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen erbracht. Eine Machbarkeitsstudie sowie eine Gartendenkmalpflegerische Voruntersuchung als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegen vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien