VergebenVertragsänderungBauauftragTED 99/2026

Barrierefreie Erneuerung des Mittelbahnsteiges Bf Andernach

Veröffentlichung (ABl.)

15.04.2024

Vergabedatum

15.04.2024

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10557) — DE300

Beschreibung

Der Hausbahnsteig (Gleis 1) und der Mittelbahnsteig (Gleis 2/3) der Strecke 2630 sollen im Rahmen der Harmonisierung auf eine einheitliche Nennhöhe von 76 cm über Schienenoberkante (SO) gebracht werden. Der Mittelbahnsteig (Gleis 3/ 24) soll auf eine Nennhöhe von 55 cm über SO gebracht werden. Im ersten Bauabschnitt wird der Bahnsteig 2 inkl. Treppenabgang zur Personenunterführung (Mittelbahnsteig an Gleis 2/3 und an Gleis 24/3) umgebaut. Die Baumaßnahmen am Bahnsteig 2 erstrecken sich von km 73,0+48 bis km 73,6+30 bahnlinks am Gegenrichtungsgleis der Strecke 2630 (Gleis 2) sowie am Gleis 3 und 24 von km -0,3-00 bis km 0,2+00 der Strecke 3005. Im Bereich von km 73,525 bis km 73,628 wird der Abstand zwischen den Gleisen 24 und 3 derart gering, dass die Mindestbreite für einen Mittelbahnsteig (3,30 m) nicht mehr gegeben ist. Daher wird der Mittelbahnsteig hier um 103 m eingekürzt. Um die erforderlichen Nutzlängen von 370 m an den Gleisen 2 und 3 und 110 m sicherzustellen und eine einheitliche Nennhöhe von 76 cm bzw. 55 cm üSO herzustellen, muss der Mittelbahnsteig entsprechend umgebaut werden. Der Bahnsteig 2 weist an Gleis 2, 3 und 24 eine Baulänge von rd. 457 Metern auf, die nutzbare Breite variiert: 2,75m - 7,70m - 2,20m (von Nordwesten nach Südosten). Das auf dem Bahnsteig vorhandene stählerne Schmetterlingsdach mit einer Dacheindeckung aus Bitumendachbahnen auf Holzschalung auf Holzsparren, Dachfläche 1.232m², ist zu ertüchtigen. Hierzu ist eine Erneuerung der Dacheindeckung und des Korrosionsschutzes der stählernen Tragkonstruktion vorgesehen.

CPV-Codes

45213321

Lose (1)

LOT-0001Barrierefreie Erneuerung des Mittelbahnsteiges Bf Andernach

Der Hausbahnsteig (Gleis 1) und der Mittelbahnsteig (Gleis 2/3) der Strecke 2630 sollen im Rahmen der Harmonisierung auf eine einheitliche Nennhöhe von 76 cm über Schienenoberkante (SO) gebracht werden. Der Mittelbahnsteig (Gleis 3/ 24) soll auf eine Nennhöhe von 55 cm über SO gebracht werden. Im ersten Bauabschnitt wird der Bahnsteig 2 inkl. Treppenabgang zur Personenunterführung (Mittelbahnsteig an Gleis 2/3 und an Gleis 24/3) umgebaut. Die Baumaßnahmen am Bahnsteig 2 erstrecken sich von km 73,0+48 bis km 73,6+30 bahnlinks am Gegenrichtungsgleis der Strecke 2630 (Gleis 2) sowie am Gleis 3 und 24 von km -0,3-00 bis km 0,2+00 der Strecke 3005. Im Bereich von km 73,525 bis km 73,628 wird der Abstand zwischen den Gleisen 24 und 3 derart gering, dass die Mindestbreite für einen Mittelbahnsteig (3,30 m) nicht mehr gegeben ist. Daher wird der Mittelbahnsteig hier um 103 m eingekürzt. Um die erforderlichen Nutzlängen von 370 m an den Gleisen 2 und 3 und 110 m sicherzustellen und eine einheitliche Nennhöhe von 76 cm bzw. 55 cm üSO herzustellen, muss der Mittelbahnsteig entsprechend umgebaut werden. Der Bahnsteig 2 weist an Gleis 2, 3 und 24 eine Baulänge von rd. 457 Metern auf, die nutzbare Breite variiert: 2,75m - 7,70m - 2,20m (von Nordwesten nach Südosten). Das auf dem Bahnsteig vorhandene stählerne Schmetterlingsdach mit einer Dacheindeckung aus Bitumendachbahnen auf Holzschalung auf Holzsparren, Dachfläche 1.232m², ist zu ertüchtigen. Hierzu ist eine Erneuerung der Dacheindeckung und des Korrosionsschutzes der stählernen Tragkonstruktion vorgesehen.

452133212024-07-012025-02-28

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