OffenAusschreibungBauauftragTED 99/2026

Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle in 67574 Osthofen - Tischlerarbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

22.05.2026

Einreichungsfrist

26.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Osthofen (67574) — DEB3B

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Wonnegau errichtet in der Stadt Osthofen auf dem Gelände östlich der Wonnegauhalle den Neubau der fünfzügigen Seebachgrundschule und eine Zweifeld-Sporthalle. Der Schulneubau ist als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude in Massivbauweise geplant. Daran anschließend wird der Turnhallenneubau ebenfalls als zweigeschossiges, nichtunterkellertes Gebäude mit Hallenteil, in Massivbauweise errichtet. Die Dachausbildung beider Gebäude erfolgt als Flachdach, bzw. leicht geneigtes Dach mit umlaufender Attika. Die Gebäudeabmessungen des zweiflügligen Schulneubaus betragen ca. 53,65 x 59,35 m, OK Attika ca. 8,20m ü. OKFF EG, die des Turnhallenneubaus ca. 30,70 x 46,35 m, OK Attika ca. 9,80 m ü. OKFF EG. Das Baufeld liegt innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Wasserschutzzone IIIb). Die Zufahrt zum Baustellenbereich erfolgt über die Wonnegaustraße und die Baustraße östlich der Kindertagesstätte, die Abfahrt über den Festplatz auf die Herrnsheimer Straße.

CPV-Codes

4521420045422000

Lose (1)

LOT-0001Tischlerarbeiten

Gegenstand der Leistung sind die Tischlerarbeiten des Schulgebäudes, welche im wesentlichen die Fensterbänke, Fußleisten, Schrammschutzanlagen, Garderoben, Wandverkleidungen und Akustikwände umfassen, einschließlich Lieferung und Einbringung, Hierzu gehört auch die Montagevorbereitung in Form der Werk- und Montageplanung, der Abstimmung zu Leistungsterminen und die Bemusterung sowie die Begleitung von eventuellen Sachverständigenprüfungen für die im nachfolgenden Leistungsumfang aufgeführten Arbeiten.

45214200454220002026-07-272026-11-06

Zuschlagskriterien

Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

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