Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
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Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Das heutige Bürgerhaus Hanns-Eisler wurde 1892 errichtet und ging 1960 ins Eigentum der Stadt Königs Wusterhausen über. Seit 1994 wird es als Bürgerhaus und das Untergeschoss für gastronomische Zwecke genutzt. Das Bürgerhaus Hanns-Eisler soll unter Wahrung des historischen Erscheinungsbildes saniert und barrierefrei erschlossen werden. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Die letzte Prüfung zur Denkmalwürdigkeit erfolgte im Frühjahr 2025. Das Gebäude wurde als nicht denkmalfähig eingestuft. Die Gestaltungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen ist jedoch zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 wurden verschiedene Lösungsansätze zur Umsetzung der Barrierefreiheit erarbeitet. Die Vorzugsvariante sieht ein neues, rückwärtig angeordnetes Erschließungsbauwerk mit einer Treppe und einer Aufzugsanlage vor, dass auch als Foyer / Empfangshalle genutzt werden soll. Zudem soll die innere Erschließung des Bestandsgebäudes geändert und die sanitären Anlagen erneuert werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind Grundlage der hier in Rede stehenden Planungsaufgabe. Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst sowohl die Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil 3, Abschnitt 1) §§ 33-37 HOAI 2021 sowie Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2) §§ 38-40 HOAI 2021 als auch die Leistungsbilder Fachplanung Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52 HOAI 2021 und Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 HOAI 2021. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt zunächst für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 3 inklusive der ausgewählten Besonderen Leistungen.
CPV-Codes
Lose (1)
Zunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 6 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen: aus Leistungsphase 5: - Erstellung eines detaillierten Raumbuches; Übergabe als Excel-/ PDF- Datei (u.a. Angaben zur Ausstattung, Einbauten, Materialien, Reinigungs-, Glasflächen) - Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung aus Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten Sonstige Besondere Leistungen: - Erstellung Flucht- und Rettungswegepläne sowie der Feuerwehrpläne - Mitwirken bei der Beantragung, Abforderung und Abrechnung von Fördermitteln Dabei können die vorgenannten optionalen Leistungen getrennt und nur in Teilen beauftragt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Planungsleistungen.
Zuschlagskriterien