Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Putz und Fassung
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Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die St. Getreustiftung Bamberg vertreten durch das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg plant die Sanierung Der Kirche St. Getreu in Bamberg. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Parallel zur Fachplanung Putz und Fassung werden auch die Fachplanungen ELT und Lichtplanung in VgV-Verfahren ausgeschrieben.
CPV-Codes
Lose (1)
Verfahrensgegenstand ist die Restauratorische Fachplanung für historische Putz- und Fassungsoberflächen im Rahmen der Generalsanierung der Kirche St. Getreu. Die Projektabwicklung orientiert sich an den Leistungsphasen 1 - 8 der Objektplanung Gebäude und Innen-räume nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt1, §§ 33 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag Besondere Leistungen: - Zusammenstellung und Auswertung Bestandsunterlagen und Restaurierungsberichte der vorangegange-nen Maßnahmen - Befunduntersuchungen udn Mustererstellung (tätigen oder veranlassen) Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde,
Zuschlagskriterien