AbgelaufenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 96/2026

Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Josef in Neudenau-Herbolzheim

Veröffentlichung (ABl.)

18.05.2026

Einreichungsfrist

12.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Obrigheim (74847) — DE127

Beschreibung

Der röm.-kath. Kindergarten St. Josef Herbolzheim ist derzeit eine 3-gruppige Einrichtung, die in einem gemischt genutzten Gebäude untergebracht ist. Das Gebäude wurde in den 1968 als 2-gruppiger Kindergarten mit Versammlungsräumen für Jugend- und Erwachsenengruppen errichtet und 1995 um eine weitere Gruppe (Kinderkrippe) erweitert. Das Gebäude befindet sich in einem insgesamt ertüchtigungswürdigem Zustand. Vor allem Anforderungen des Brandschutzes, sowie der insgesamt abgenutzte Zustand der Gruppenräume und Flurbereiche, Sanitäranlagen und fehlende Sozial- und Besprechungsräume machen eine Sanierung notwendig. In diesem Zuge soll die Einrichtung um eine Gruppe erweitert werden, die als sich selbst versorgender Neubau, jedoch baulich verbunden mit dem Bestandsbau, auf dem Grundstück des Kindergartens, südlich des Bestandsbaus errichtet werden soll. Der Bestandsbau selbst soll bezüglich der Raumzuordnung und -nutzung weitgehend unverändert bleiben. Die Dacheindeckung soll ebenfalls erhalten bleiben, Wärmedämmungsmaßnahmen sollen im unterseitig des Dachs erfolgen. Die Zwischengeschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Bauträger ist die röm.-kath. Kirchengemeinde St. Maria Mosbach-Neckarelz. Die Stadt Neudenau als Träger der örtlichen Jugendhilfe ist relevanter Kostenträger. In diesem Zusammenhang wurden durch den Hauptkostenträger eine wesentliche Anforderung an den Neubau gestellt: dieser soll in Holzbauweise errichtet werden, sodass staatliche Fördermittel im Rahmen der Maßnahmenfinanzierung durch Bauträger und Kommune beantragt werden können. Weitere bauliche Anforderungen ergeben sich aus der Nutzungsform als Kita (ausreichende sanitäre Einrichtungen für Kinder und Erwachsene, Anforderungen der Barrierefreiheit, Anforderungen des Brandschutzes, geeignete Beschaffenheit von Böden und Wänden usw.). Terminliche Meilensteine: Beauftragung: umgehend nach Verfahrensende Stellung ELR-Antrag: bis spätestens 30.09.2026 (Grundlage abgeschlossene LPH 2) Stellung Antrag Ausgleichsstock: bis spätestens 31.01.2027 (Grundlage abgeschlossene LPH 3) Ausschreibungsbeginn nach Zugang Fömi-Bescheid: vorr. 08/2027 Leistungsende: bis ca. 09/2029

CPV-Codes

71222000

Lose (1)

LOT-0001Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Josef in Neudenau-Herbolzheim

Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI, LPH 1 - 9 Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 - 4 - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9

712220002026-08-012029-09-01

Zuschlagskriterien

§ 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 2 Nr. 2 - Persönliche Referenzen Projektleiter für Freianlagenplanung: Eigenerklärung zu maximal 2 persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen je Referenzprojekt: - Die Freianlage muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt: - Objektart: Kindergarten mit Spiel- und Bewegungsangeboten = 100 Punkte / Schul- oder Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangeboten = 50 Punkte. - Außenspielfläche >= 600 qm = 100 Punkte. - Jeweils abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 8 gemäß § 39 HOAI = 100 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Anlagengruppe um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 3 Punkte, LPH 2: 10 Punkte, LPH 3: 16 Punkte, LPH 4: 4 Punkte, LPH 5: 26 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 3 Punkte, LPH 8: 31 Punkte). - Inbetriebnahme: ab dem 01.01.2020 = 100 Punkte / bis 31.12.2019 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.

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