VergebenVergabebekanntmachungDienstleistungsauftragTED 94/2026

Rahmenvereinbarung zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen im Stadtgebiet Hamm

Veröffentlichung (ABl.)

15.05.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

7

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hamm (59065) — DEA54

Beschreibung

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zur Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen im Stadtgebiet Hamm europaweit aus.

CPV-Codes

983700009837100098371100983711109837112098371200

Lose (7)

LOT-0001Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Bockum-Hövel

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Heessen

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

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Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0003Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Mitte

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0004Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Herringen

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0005Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Uentrop

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0006Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Pelkum

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0007Überführungs- und Bestattungsleistungen, Sterbe- bzw. Aufbewahrungsort im Stadtbezirk Rhynern

Der Auftragnehmer erbringt Überführungs- und Bestattungsdienstleistungen für Personen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind. Die Stadt Hamm handelt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW und ist verpflichtet, im Rahmen der Gefahrenabwehr Bestattungen für Personen zu veranlassen, die auf dem Gebiet der Stadt Hamm verstorben sind - sofern die gesetzlich bestattungspflichtigen Angehörigen nicht vorhanden sind, nicht erreichbar sind oder ihrer Verpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe beauftragt die Stadt Hamm einen Auftragnehmer, der die erforderlichen Überführungs- und Bestattungsleistungen angemessen, würdevoll und gleichzeitig wirtschaftlich erbringt.

9837000098371000983711009837111098371120983712002026-06-012027-05-31

Zuschlagskriterien

Preis

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