VergebenVergabebekanntmachungDienstleistungsauftragTED 93/2026

Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

Veröffentlichung (ABl.)

28.04.2026

Vergabedatum

28.04.2026

Geschätzter Auftragswert

0 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

10 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10315) — DE300

Beschreibung

Das Ziel dieser Ausschreibung ist es, Rahmenverträge (Mehrpartnerrahmenvereinbarung) mit bis zu drei zuverlässigen, geeigneten und leistungsfähigen Partnern abzuschließen. Gemäß § 21 Abs. 4 VgV wird eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Ziel ist es, den Bedarf an Umzugsleistungen des Schul­ und Sportamtes des Bezirksamtes Lich­tenberg von Berlin in Hinsicht auf Schulumzüge im Rahmen von Sanierungen bzw. kleineren Transporten aufgrund von Renovierungs­ und Umstrukturierungsmaßnahmen zu decken. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über Umzüge von einzelnen Schulräumen, einzelnen Möbeln bis zu ganzen Schulgebäuden sowie ggfs. Sonder­ und Schwertransporte inkl. der Gestellung von Arbeitskräften, Transportmitteln (Kraftfahrzeuge) und ggfs. Verpackungsmaterialien zwischen der auftraggebenden Stelle – Schul­ und Sportamt (AG) und drei auftragnehmenden Stellen (AN) abgeschlossen werden. Die Umzüge umfassen Einrichtung, Mobiliar und Inventar aus Schulen einschl. Fachräumen, Mensen, Sporthallen sowie in Einzelfällen aus anderen Orten/Dienststellen, die im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen.

CPV-Codes

98392000

Lose (1)

LOT-0000Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen für das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
0 €

Gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV wird die Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Damit verpflichten sich die Unternehmen einseitig gegenüber der auftraggebenden Stelle, die von dieser, wie vertraglich festgelegt, bestimmten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Die auftraggebende Stelle ist dagegen zur Inanspruchnahme der vorgehaltenen Leistungen bis zum Umfang der geschätzten Mengen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt, aber nur im Umfang des tatsächlichen Abrufs verpflichtet. Die Auswahl der Rahmenvertragspartner erfolgt nach dem „Kaskadenprinzip“. Das bedeutet, dass die auftraggebende Stelle zunächst den Rahmenvertragspartner mit dem bestbewerte­ten Angebot (Angebotspreis) der Rahmenvertragsausschreibung ersucht. Im Falle das: • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum nicht verfügbar ist, • der erstplatzierte im angefragten Zeitraum keine Kapazitäten hat • oder den Abruf / die Leistung aus anderem Grund verweigert, wird der Rahmenvertragspartner mit dem zweitgereihten Angebot um die Leistungserbringung ersucht, lehnt dieser ebenfalls aus vorgenannten Gründen ab, der Drittgereihte. Die auftragnehmende Stelle ist ferner verpflichtet eine Bestätigung oder Absage auf den Leis­tungsabruf rechtzeitig, spätestens jedoch am dritten Werktag nach Absendung der Anfrage (E­Mail) um 12 Uhr zu senden. Ist das erstplatzierte Unternehmen nicht in der Lage den Abruf zu bedienen bzw. erfolgt keine Bestätigung oder Absage bis zum dritten Werktag nach Absendung der Anfrage um 12 Uhr, wird das zweitplatzierte Unternehmen angefragt und danach das drittplatzierte Unternehmen. Für den Fall, dass kein Unternehmen in der Lage ist den Abruf zu bedienen, wird das Unter­nehmen beauftragt, welches die Umzugsleistungen in größtmöglicher Nähe zum Wunschter­min umsetzen kann. Für den Fall des Gleichstandes zweier Vertragspartner hinsichtlich der Nähe zum Wunschtermin, erhält der Vertragspartner mit der besseren Rangstellung den Zu­schlag. Es ist bei einer Absage unbedingt mitzuteilen, zu welchem nächstmöglichen Zeitpunkt (um den angefragten Wunschtermin) die Leistung umgesetzt werden könnte.

983920002026-06-012030-05-31

Zuschlagskriterien

100% Preis

Auftragnehmer