EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Oberstreu: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinden Oberstreu, Hendungen, Höchheim und Herbstadt (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Vertragslaufzeit
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Gemeinde Oberstreu (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat zusammen mit ihren Kooperationspartnern, den Gemeinden Hendungen, Höchheim und Herbstadt, das gemeinsame Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die genannten Kommunen das gemeinsame Ziel, ihre Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0“ (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
CPV-Codes
Lose (1)
Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben Bieter die Möglichkeit, statt oder neben einem Angebot auf Einzellose auch ein Gesamtangebot über alle Lose einzureichen. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt und/ oder ob beabsichtigt ist, im Verhandlungsverfahren ein Gesamtangebot abzugeben. Einzelheiten zu den Möglichkeiten der Einreichung eines Gesamtangebots und der Berücksichtigung von Gesamtangeboten im Verfahren ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPHPHH/documents heruntergeladen werden können.
Zuschlagskriterien