VergebenVergabebekanntmachungDienstleistungsauftragTED 92/2026

Planungsleistungen, Ingenieur

Veröffentlichung (ABl.)

12.05.2026

Vergabedatum

12.05.2026

Geschätzter Auftragswert

196.128 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Bad Schwalbach (65307) — DE71D

Beschreibung

Planungsleistungen, Ingenieur

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0000Planungsleistungen, Ingenieur

Der Rheingau-Taunus-Kreis plant die Grundhafte Sanierung in der Ortsdurchfahrt Heidenrod OT Grebenroth sowie der weiteren unteren Infrastruktur. Die Leistungen des Rheingau-Taunus-Kreises beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - STRAßE - des Rheingau-Taunus-Kreises richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anre-chenbaren Kosten wurden mit 543.900,00 € netto veranschlagt. Die Leistungen der Gemeinde Heidenrod beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - Wasser- und Abwasseranlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Für den Leistungsumfang - WASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 240.000,00 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grunleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Für den Leistungsumfang - ABWASSER - der Gemeinde Heidenrod richtet sich die Vergütung des Honorars nach Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke §§ 41 - 44 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird dieser gem. § 44 Abs. 5 Anlage 12.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 370.000 € netto veranschlagt. Für diese Maßnahme werden gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI Grundleistungen und besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden Vermessungs- und SiGeKo-leistungen analog zum RTK beauftragt. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe zu vergeben. Jedoch behält sich der Auftraggeber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten vor, die Leistungen in 3 Leistungsabschnitte zu teilen und auch stufenweise zu beauftragen. Bietergemeinschaften werden im Vergabeverfahren zugelassen. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.

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Zuschlagskriterien

Für das Kriterium 2 sind die Jahresumsätze für den Gesamtjahresumsatz der letzten drei Jahre anzugeben. In die Wertung fließt der jeweilige gemittelte Jahresumsatz ein. Der höchste Umsatz erhält die maximale Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Im Rahmen der Mittelstandsförderung wird ab einem Gesamtjahresumsatz von 300.000 € die maximale Punktzahl vergeben. Die Bepunktung von Umsätzen unter 300.000 € erfolgt dann mit dem Verhältnis zu 300.000 €. Bei möglicher Neugründung des Unternehmens können auch Umsätze von nur einem oder zwei Jahren angegeben werden. Hier ist ein Nachweis der Gründung beizulegen.

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