Landschaftsplan Erfurt - Neuaufstellung nach § 11 Abs. 2 BNatSchG
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Beschreibung
Die Landeshauptstadt Erfurt als untere Naturschutzbehörde verfügt über einen gültigen Landschaftsplan aus dem Jahr 1997, welcher die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt (Abb. Deckblatt). Landschaftspläne haben den Inhaltsvorgaben des § 9 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem § 40 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) zu entsprechen. Die landschaftsplanerischen Ziele sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach den §§ 5 und 9 des BauGB in die Bauleitpläne aufgenommen werden. Der vorliegende Erfurter Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1997. Er liegt im analogen Format vor. Der Plan besitzt mittlerweile umfangreiche inhaltliche Defizite. Auf Grund der Vielzahl der notwendigen Änderungen ist die Neuaufstellung des Planes vorgesehen. In Vorbereitung dessen wurde im Jahr 2016 das Rahmenkonzept zum Landschaftsplan "Masterplan Grün" erarbeitet (Maßstab 1:33.000). Auf Grundlage des Rahmenkonzeptes wurde im Zeitraum 2016-2018 ein Teil des Erfurter Stadtgebietes bereits vertiefend landschaftsplanerisch bearbeitet. Zielstellung der Neuplanung ist die Erstellung eines fachlich aktuellen, gestalterisch ansprechenden, georeferenziert aufbereiteten Landschaftsplanes. Bei der Bearbeitung sind die bereits vorliegenden landschaftsplanerischen Zielstellungen in Abhängigkeit von ihrer Aktualität zu berücksichtigen. Die Verfahrensschritte und inhaltlichen Anforderungen des UVPG sind zu beachten. Die Bearbeitung des Planes soll im Maßstab 1:10.000 erfolgen. Das Corporate Design der Stadt Erfurt und die Anforderungen an die Datenaufbereitung im Format XPlanGML sind zu beachten.
CPV-Codes
Lose (1)
Ziel der Beschaffung ist die Vergabe folgender Leistungen nach HOAI 2021, Teil 2, Abschnitt 2: Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4 (Leistungsphasen 1-4) sowie folgender besonderer Leistungen nach HOAI, Anlage 9: Projektkoordinierung; Mitwirkung Scoping; technische Arbeiten; Aufbereitung der Unterlagen nach ThürUVPG/UVPG; Bilanzierung; Verträglichkeitsprüfung Natura 2000; Verfahrensbegleitung Entwurf. Die Auftraggeberin behält sich vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafür sprechen.
Zuschlagskriterien