VergebenVertragsänderungTED 89/2026

Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen, Hochwasserabsenkende Maßnahmen Polder Isarmünd, VE7000 - Erstellung umweltplanerische Gutachten

Veröffentlichung (ABl.)

06.12.2023

Vergabedatum

06.12.2023

Geschätzter Auftragswert

39.753 €

Sitz des Auftraggebers

München (80636) — DE212

Beschreibung

Umweltverträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zur Berücksichtigung der nach §§ 27 bis 31 WHG maßgebenden Bewirtschaftungsziele, FFH-Verträglichkeitsstudien, artenschutzrechtlicher Beitrag (saP), Landschaftspflegerischer Begleitplan Mit der hier ausgeschriebenen Umweltverträglichkeitsstudie mit weiteren Untersuchungen sollen die Auswirkungen der Maßnahmen zum Ausbau des Hochwasserschutzsystems im Bereich Polder Isarmünd auf Natur und Umwelt beurteilt werden. Es ist hierzu der umweltplanerische Gesamtbeitrag der Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Dabei sind insbesondere die Leistungen durchzuführen: Bestandsanalyse/-bewertung, Bestands-/Konflikt-Beeinträchtigungsanalyse, Vermeidung/Minimierung, Auswirkungsprognose, Eingriffsbilanzierung, Ausnahmeverfahren, Erstellung eines Landschafspflegerischen Begleitplans der sämtliche Maßnahmen aus allen umweltfachlichen Planungsbeiträgen integriert. Betroffene Flächen, Beschreibung der Leistung und zu berücksichtigende Umstände sind in den Vergabegrundlagen dargestellt.

CPV-Codes

71313400

Lose (1)

LOT-0001Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 2: Deggendorf - Vilshofen, Hochwasserabsenkende Maßnahmen Polder Isarmünd, VE7000 - Erstellung umweltplanerische Gutachten

a) Umweltverträglichkeitsuntersuchung Es ist für das gesamte Untersuchungsgebiet mit einer Größe von ca. 140ha eine genehmigungsfähige Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu erstellen. Bei der Erarbeitung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß UVPG sind die Vorgaben folgender „Leitfäden“ zu berücksichtigen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren: Merkblatt für UVS/Straßenplanung und Musterkarten für UVS im Straßenbau b) FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen Bei der Erarbeitung der Verträglichkeitsstudie sind die Vorgaben folgender „Leitfäden“ sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren: Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) - Ausgabe 2004. FFH-Managementpläne für die FFH- und VS-Gebiete Donau und Donau-auen zwischen Straubing und Vilshofen und Isarmündung liegen bei der Regierung von Niederbayern voraussichtlich Anfang 2023 vor und sind zu beachten. c) Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung Bei der Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Untersuchung sind die Vor-gaben folgender „Leitfäden“ zu berücksichtigen sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist nach dem Leitfaden der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren "Hin-weise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung" (Fassung mit Stand 08/2018). Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Anlage 1: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP) Mustervorlage Anlage 2: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes Anlage 3: Mustervorlage Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Arten-spektrums sowie der Internet-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei der Vorhabenzulassung zu erstellen. d) Landschaftspflegerischer Begleitplan im Sinne der Eingriffsregelung nach §§ 18 bis 20 BNatSchG Bei der Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die Vor-gaben folgender „Leitfäden“ sowie dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Rechtsprechung in Abstimmung mit dem Auftraggeber ggf. für die projektspezifischen Belange zu modifizieren: Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) Ausgabe 2011. Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von Landschaftspflegerischen Begleitplänen im Straßenbau (Musterkarten LBP 2011). Kostenberechnung für die Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen Mitwirken bei der Erstellung Grunderwerbsplan, Grunderwerbsverzeichnis, Bauwerksverzeichnis Kompensationsmaßnahmen Bei der Durchführung der Eingriffsregelung sind die gültigen gesetzlichen Regelungen über die naturschutzrechtliche Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft anzuwenden. e) Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Vereinbarkeit mit Belangen des Gewässerschutzes nach WHG und BayWG) f) Die umweltplanerischen Inhalte sind zur Übernahme in den Erläuterungsbericht der Planfeststellungsunterlagen aufzubereiten. g) Es ist eine sehr intensive fachlichinhaltliche Abstimmung, z. B. Inhalte Texte Planungsbeiträge, Auswirkungsprognosen, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, multifunktionale Maßnahmenplanung, integrierter LBP, Kartographie, Pläne durchzuführen, um die Zusammenführung der Einzelgutachten und Fachbeiträge zu einer gemeinsamen genehmigungsfähigen Unterlage zu gewährleisten.

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