AbgelaufenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 88/2026

Planerleistungen Grundhafte Sanierung K629

Veröffentlichung (ABl.)

06.05.2026

Einreichungsfrist

10.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Bad Schwalbach (65307) — DE71D

Beschreibung

Planerleistung Grundhafte Sanierung K629

CPV-Codes

71000000

Lose (1)

LOT-0000Planerleistungen Grundhafte Sanierung K629

Der Rheingau-Taunus-Kreis beabsichtigt, im Rahmen umfassender Sanierungsmaßnahmen die freie Strecke der K 629 zwischen L 3397 und der Ortsdurchfahrt Wollmerschied in der Gemarkung der Stadt Lorch im Ortsteil Wollmerschied grundhaft auszubauen. Die Leistungen des Rheingau-Taunus-Kreises beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Die Vergütung des Honorars richtet sich nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird diese gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 810.000,00 € netto veranschlagt. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe zu vergeben. Jedoch behält sich der Auftraggeber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten vor, die Leistungen in 3 Leistungsabschnitte zu teilen und auch zu beauftragen. Bietergemeinschaften werden im Vergabeverfahren zugelassen. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.

710000002026-08-112028-12-31

Zuschlagskriterien

Für das Kriterium sind die Jahresumsätze für den Gesamtjahresumsatz der letzten drei Jahre anzugeben. In die Wertung fließt der jeweilige gemittelte Jahresumsatz ein. Der höchste Umsatz erhält die maximale Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Im Rahmen der Mittelstandsförderung wird ab einem Gesamtjahresumsatz von 300.000 € die maximale Punktzahl vergeben. Die Bepunktung von Umsätzen unter 300.000 € erfolgt dann mit dem Verhältnis zu 300.000 €. Bei möglicher Neugründung des Unternehmens können auch Umsätze von nur einem oder zwei Jahren angegeben werden. Hier ist ein Nachweis der Gründung beizulegen.

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