AbgelaufenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 88/2026

Stadt Griesheim, -Betreuung von Geflüchteten in Griesheim-, Beratung und Betreuung von Geflüchteten

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

05.05.2026

Einreichungsfrist

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

1,8 Mio. € – 1,8 Mio. €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Griesheim (64347) — DE716

Beschreibung

Betreuung von Geflüchteten in Griesheim an externen Dienstleister

CPV-Codes

8532000085310000

Lose (1)

LOT-0001Beratung und Betreuung von Geflüchteten
1,8 Mio. €

Betreuung von Geflüchteten in Griesheim an externen Dienstleister

853100002027-01-012027-12-31

Zuschlagskriterien

1 Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Qualität: Die Qualität wird gemessen an a) den konzeptionellen Vorstellungen zur Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit in Südhessen (maximal 5 Punkte) b) den konzeptionellen Vorstellungen hinsichtlich Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. des Umgangs und Vorgehens mit „Besonderen Vorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch, Gesundheitsgefährdung) (maximal 5 Punkte) c) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern (maximal 1 Punkt) d) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (maximal 1 Punkt) e) dem Verständnis von Gremienarbeit (maximal 1 Punkt) f) der Verfügbarkeit von Sprachenkenntnissen (maximal 3 Punkte) Die konzeptionellen Vorstellungen in Unterkriterien a) und b) werden jeweils wie folgt bewertet: sehr hohe Betreuungsqualität zu erwarten 5 Punkte hohe Betreuungsqualität zu erwarten 4 Punkte befriedigende Betreuungsqualität u erwarten 3 Punkte ausreichende Betreuungsqualität zu erwarten 2 Punkte ungenügende Betreuungsqualität zu erwarten 1 Punkt notwendige Betreuungsqualität nicht zu erwarten 0 Punkte Zur Beurteilung der konzeptionellen Vorstellungen sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant. Zu a) Für die Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit in Südhessen: • konzeptionelle Ausführungen • Darstellung des Netzwerks und seiner Akteure o Strukturen des Netzwerks o Spezifika des Netzwerks • Passgenaue Anwendung des Netzwerks auf die jeweilige Zielgruppe Zu b) Für die Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. den Umgang und Vorgehen mit „Besonderen Vorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch, Gesundheitsgefährdung): • Ansätze zur Prävention (Vorsorge) o Herangehensweise (Bedingungen, Grundlagen, Mittel) o Praktischer Bezug • Handlungsweise bei besonderen Vorkommnissen o Kenntnis des systemischen Umfelds (Bedingungen und Akteure) o Konkrete Handlungsstrategien Zu c) – e) Das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern, der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und der Gremienarbeit wird jeweils wie folgt bewertet: erkennbar gutes Verständnis 1 Punkt unzureichendes Verständnis 0 Punkte Zur Beurteilung des Verständnisses sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant. Zu c) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu d) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu e) Für Verständnis von Gremienarbeit: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu f) Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenkenntnissen (FSK) wird wie folgt bewertet: keine ausreichenden FSK 0 Punkte ausreichende FSK (Englisch /Französisch) 1 Punkt befriedigende FSK 2 Punkte sehr gute FSK 3 Punkte Als ausreichend werden Fremdsprachenkenntnisse mindestens in Englisch und Französisch angesehen. Als befriedigend gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 2 der folgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari, Farsi, Urdu, Tigrinja, Amharisch und Somalisch. Als sehr gut gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 5 der folgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari, Farsi, Urdu, Tigrinja, Amharisch, Somalisch, Türkisch und Russisch. Für die Bewertung der Qualitätskriterien ist eine Ausarbeitung im Umfang von maximal 10 Seiten DIN A4, in der auf die 6 genannten Qualitätskriterien eingegangen wird, mit dem Angebot einzureichen. Anlagen sind zulässig, z.B. zum Nachweis des Netzwerks. Werden zu einem Qualitätskriterium keine Erläuterungen gegeben, so wird dieses mit 0 Punkten bewertet. 2 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Die für das Kriterium Qualität maximal zu vergebenden Punkte sind bereits gewichtet auf die Unterkriterien verteilt. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich durch einfache Addition der für alle Unterkriterien erreichten Punkte. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots entscheidet über die Rangfolge. Wichtiger Hinweis: Als wertungsrelevante Erklärung ist die Ausarbeitung zu den oben aufgeführten Qualitätskriterien zwingend vollständig mit dem Angebot vorzulegen. Sie wird bei Fehlen nicht – auch nicht bei teilweise fehlenden Erläuterungen - nachgefordert. Fehlende Erläuterungen zu den Qualitätskriterien werden mit 0 Punkten bewertet. Bereits ein Angebot, das in einem der Qualitätskriterien 0 Punkte erhält, wird von der Wertung ausgeschlossen.