AbgelaufenAusschreibungDienstleistungsauftragTED 88/2026
Stadt Griesheim, -Betreuung von Geflüchteten in Griesheim-, Beratung und Betreuung von Geflüchteten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
05.05.2026
Einreichungsfrist
01.06.2026
Geschätzter Auftragswert
1,8 Mio. € – 1,8 Mio. €
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Sitz des Auftraggebers
Griesheim (64347) — DE716
Beschreibung
Betreuung von Geflüchteten in Griesheim an externen Dienstleister
CPV-Codes
8532000085310000
Lose (1)
LOT-0001Beratung und Betreuung von Geflüchteten
1,8 Mio. €Betreuung von Geflüchteten in Griesheim an externen Dienstleister
853100002027-01-01 → 2027-12-31
Zuschlagskriterien
1 Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Qualität:
Die Qualität wird gemessen an
a) den konzeptionellen Vorstellungen zur Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit in Südhessen (maximal 5 Punkte)
b) den konzeptionellen Vorstellungen hinsichtlich Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. des Umgangs und Vorgehens mit „Besonderen Vorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch, Gesundheitsgefährdung) (maximal 5 Punkte)
c) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern (maximal 1 Punkt)
d) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (maximal 1 Punkt)
e) dem Verständnis von Gremienarbeit (maximal 1 Punkt)
f) der Verfügbarkeit von Sprachenkenntnissen (maximal 3 Punkte)
Die konzeptionellen Vorstellungen in Unterkriterien a) und b) werden jeweils wie folgt bewertet:
sehr hohe Betreuungsqualität zu erwarten 5 Punkte
hohe Betreuungsqualität zu erwarten 4 Punkte
befriedigende Betreuungsqualität u erwarten 3 Punkte
ausreichende Betreuungsqualität zu erwarten 2 Punkte
ungenügende Betreuungsqualität zu erwarten 1 Punkt
notwendige Betreuungsqualität nicht zu erwarten 0 Punkte
Zur Beurteilung der konzeptionellen Vorstellungen sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant.
Zu a) Für die Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit in Südhessen:
• konzeptionelle Ausführungen
• Darstellung des Netzwerks und seiner Akteure
o Strukturen des Netzwerks
o Spezifika des Netzwerks
• Passgenaue Anwendung des Netzwerks auf die jeweilige Zielgruppe
Zu b) Für die Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. den Umgang und Vorgehen mit „Besonderen Vorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch, Gesundheitsgefährdung):
• Ansätze zur Prävention (Vorsorge)
o Herangehensweise (Bedingungen, Grundlagen, Mittel)
o Praktischer Bezug
• Handlungsweise bei besonderen Vorkommnissen
o Kenntnis des systemischen Umfelds (Bedingungen und Akteure)
o Konkrete Handlungsstrategien
Zu c) – e) Das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern, der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und der Gremienarbeit wird jeweils wie folgt bewertet:
erkennbar gutes Verständnis 1 Punkt
unzureichendes Verständnis 0 Punkte
Zur Beurteilung des Verständnisses sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant.
Zu c) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern:
• Konzeptionelle Ausführungen
• Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen
Zu d) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen:
• Konzeptionelle Ausführungen
• Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen
Zu e) Für Verständnis von Gremienarbeit:
• Konzeptionelle Ausführungen
• Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen
Zu f) Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenkenntnissen (FSK) wird wie folgt bewertet:
keine ausreichenden FSK 0 Punkte
ausreichende FSK (Englisch /Französisch) 1 Punkt
befriedigende FSK 2 Punkte
sehr gute FSK 3 Punkte
Als ausreichend werden Fremdsprachenkenntnisse mindestens in Englisch und Französisch angesehen.
Als befriedigend gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 2 der folgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari, Farsi, Urdu, Tigrinja, Amharisch und Somalisch.
Als sehr gut gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 5 der folgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari, Farsi, Urdu, Tigrinja, Amharisch, Somalisch, Türkisch und Russisch.
Für die Bewertung der Qualitätskriterien ist eine Ausarbeitung im Umfang von maximal 10 Seiten DIN A4, in der auf die 6 genannten Qualitätskriterien eingegangen wird, mit dem Angebot einzureichen. Anlagen sind zulässig, z.B. zum Nachweis des Netzwerks. Werden zu einem Qualitätskriterium keine Erläuterungen gegeben, so wird dieses mit 0 Punkten bewertet.
2 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot:
Die für das Kriterium Qualität maximal zu vergebenden Punkte sind bereits gewichtet auf die Unterkriterien verteilt. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich durch einfache Addition der für alle Unterkriterien erreichten Punkte. Die Gesamtpunktzahl eines Angebots entscheidet über die Rangfolge.
Wichtiger Hinweis:
Als wertungsrelevante Erklärung ist die Ausarbeitung zu den oben aufgeführten Qualitätskriterien zwingend vollständig mit dem Angebot vorzulegen. Sie wird bei Fehlen nicht – auch nicht bei teilweise fehlenden Erläuterungen - nachgefordert. Fehlende Erläuterungen zu den Qualitätskriterien werden mit 0 Punkten bewertet. Bereits ein Angebot, das in einem der Qualitätskriterien 0 Punkte erhält, wird von der Wertung ausgeschlossen.